Brandklassen Nach EN 2
Feuerlöscher müssen nach dem Brandeinsatz oder nach unbeabsichtigter Betätigung auf jeden Fall nach spätestens zwei Jahren z.B. durch den autorisierten Kundendienst instand gehalten und wieder einsatzbereit gemacht werden.

Brandklasseneinteilung nach DIN EN 3 und DIN 14406

Brandklasse A Brandklasse A - Löschmittel: ABC-Pulver, Wasser, Schaum
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B.: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen.
Brandklasse B Brandklasse B - Löschmittel: ABC- u. BC-Pulver, Schaum, CO2
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Parafin
Brandklasse C Brandklasse C - Löschmittel: ABC- u. BC-Pulver
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
Brandklasse D Brandklasse D - Löschmittel: Spezial-Pulver
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F Brandklasse F - Löschmittel: Fettbrandlöscher
Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzl. / tierisch)

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