Feststellanlagen für Brandschutz- Türen und -Tore

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. Allerdings stören im Schloss liegenede Türen oft den Betriebsablauf. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind. Eine solche Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse besteht aus:

  • Rauch- oder Thermoschaltern zur Detektion
  • Türhaftmagneten oder elektromagnetischen Türschliessern
  • Drucktastern zur manuellen Auslösung des Feuerschutzabschlusses
  • Stromversorgung für Rauchabschalter und Haftmagnete

Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung (Haftmagnet o.ä.) offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand, geben sie einen Impuls an die Haftmagnete, die die festgestellte Feuerschutztür freigeben. Rauch bleibt wesentlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt. Für eine optisch schönere Lösung bieten wir auch Obertürschließer mit Rauchschaltzentrale in den verschiedensten Größen und Ausführungen für Sie bereit.

Unser Service für Sie!

Greifen Sie auch bei der Planung und Installation auf unser Know-how zurück. Als Fachmann für Feststellanlagen garantieren wir Ihnen:

  • eine solide Projektierung, die auf Ihren Betrieb individuell zugeschnitten ist
  • die komplette Errichtung einer Feststellanlage
  • alle Anlageteile sind VDS und DIN geprüft
  • die Abnahme nach allen erforderlichen Vorschriften
  • regelmäßige und unkomplizierte Wartung
  • Bescheinigung über die erfolgte Wartung mit Prüfprotokoll, beispielsweise für Versicherungen, Behörden usw.
  • individuell mit Ihnen abgesprochene Wartungsverträge
  • überschaubarer Kostenrahmen
  • automatische Terminpflege

Beispiele für Feststellanlagen