Ausbildung zum Brandschutzhelfer mit praktischem Feuerlöschtraining nach DGUV-I-205-023

Ein Anteil von mindestens 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) zu schulen. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Rechtliche Vorgaben:

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 und DGUV Information
205-023 zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern

  • Arbeitsschutzgesetz §10
    Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen:
    „(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen…“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2
    Kapitel 6.2 Brandschutzhelfer
    (1)Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
    (2)Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs-beurteilung.  Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
    (3)Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
    (4)Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
    (5)Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
    gehören zur fachkundigen Unterweisung.

Inhalte der Schulung:

  • physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Unterscheidung in Brandklassen
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Brandgefahren und häufigste Brandursachen
  • vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandmeldeeinrichtungen
  • Abwehrender Brandschutz, Verhalten im Brandfall
  • personenbezogene Gefahren durch Brände, Schutzmaßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Löschtaktik und praktische Löschübungen mit dem mobilen Brandsimulator

Vor-Ort-Schulung in Ihrem Betrieb – somit möglichst kurze Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter vom Arbeitsplatz.
Inklusive schriftlicher Unterlagen und Zertifikat für jeden Teilnehmer.
Inklusive Zertifikat und Teilnahmebestätigung für den Arbeitgeber.