Brandschutztüren

Die Aufgabe von Brandschutztüren besteht darin, die Ausbreitung von Feuer über Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden zu verhindern. Eine zuverlässige Schließung der Türen im Brandfall ist daher unabdingbar.

Brandschutztüren spielen eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Sie müssen immer selbstschließend sein. Eine Offenhaltung von Brandschutztüren mit Keilen oder ähnlichem ist in Deutschland strafbar!

Ausschließlich zugelassene Feststellanlagen sind für die Offenhaltung von Brandschutztüren erlaubt. Sie werden über Rauchmelder gesteuert und schließen die Türen im Brandfall automatisch.

Brandschutztüren können in einem Brandfall lebensrettend sein, weil sie für eine gewisse Zeit davor schützen, dass sich das Feuer ausbreitet. Fluchtwege bleiben somit frei.

Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren

Brandschutztüren werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet. Diese geben die Feuerwiderstandsdauer der Brandschutztüren an.

Es gibt es beispielsweise T30- (feuerhemmend), T60- (hochfeuerhemmend) oder auch T90- (feuerbeständig) Brandschutztüren. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen beziffern die Dauer in Minuten, die die Tür im Brandfall mindestens standhält. Somit hält eine T30 Tür beispielsweise mindestens 30 Minuten lang stand. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Nutzung und Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht sein.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Lieferung, Montage, Wartung und  Instandsetzungsarbeiten an Brandschutztüren zur Verfügung.